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Kostenlose Restmüllsäcke – Härtefallregelung

    Kostenlose Müllsäcke für Härtefälle

    Ab dem 1. August 2018 können Bürgerinnen und Bürger aus dem Landkreisgebiet, die entweder selbst inkontinent sind, oder in deren privatem Haushalte ständig eine Person lebt, die inkontinent ist, einen formlosen Antrag (schriftlich oder mündlich) stellen, um für ein Jahr im Voraus pro Monat zwei kostenlose Restmüllsäcke, also insgesamt 24 Restmüllsäcke für ein Jahr, zu erhalten. Jedem Antrag muss ein aktuelles ärztliches Attest beigefügt werden, dass das Vorliegen einer Inkontinenz aus medizinischer Sicht belegt.

    Diesbezügliche Anträge und Ansprechpartner sind bei der Gemeindeverwaltung / Zimmer 10 erhältlich.

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