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Heizungsmodernisierung: Neue Regeln zur Förderung

Heizungsmodernisierung: Neue Regeln zur Förderung 

Antragstellung ab 21. Juli möglich – hohe Förderung jetzt nutzen

 

Das neue Gebäudemodernisierungsgesetzes (GModG) tritt in Kürze in Kraft. Derweil hat die Bundesregierung im Eiltempo neue Regeln zur Förderung von Wärmepumpen, Biomasseheizungen und Fernwärmeanschlüssen verkündet. Auch, wenn Förderzuschüsse mit der Zeit immer niedriger ausfallen sollen, empfiehlt die Energieberatung der Verbraucherzentrale beim Heizungstausch auf erneuerbare Energien zu setzen.

 

Die Energieberatung der Verbraucherzentrale und der Chiemgau GmbH raten auch mit dem kommenden Gebäudemodernisierungsgesetz zum Wechsel auf erneuerbare Energien. Die neuen Förderungen bleiben attraktiv. „In der vergangenen Woche hat die Bundesregierungen Änderungen bei der Förderung verkündet und die Beantragung von Fördermitteln bei der Förderbank KfW bis zum 20.07 unvermittelt gestoppt“, sagt Bettina Mühlbauer, Expertin der Energieberatung der Chiemgau GmbH. „Die Förderungen für den Heizungstausch und energetische Sanierungen bleiben aber auch nach dem 21. Juli attraktiv. Allerdings verringern sich die neuen Förderzuschüsse und werden alle sechs Monate etwas geringer. Schnelles Handeln sichert höhere Zuschüsse.“ 

 

Wer eine alte Öl- oder Gasheizung gegen eine Wärmepumpe, Biomasseheizung oder einen Fernwärmeanschluss austauscht, kann wie bisher einen Zuschuss als Grundförderung in Höhe von bis zu 30 Prozent der Kosten erhalten. Eingeführt wird 2027 ein 15 Prozent-Bonus für europäische Wärmepumpen bei gleichzeitiger Absenkung der Grundförderung im selben Umfang. Der „Klima-Geschwindigkeitsbonus“ fällt ab dem 21. Juli etwas geringer aus als vorher und beträgt dann nur noch 16 Prozent, vorher waren es 20 Prozent. Alle sechs Monate wird dieser Bonus jeweils um vier Prozentpunkte niedriger ausfallen. 

 

Eine Verbesserung gibt es bei der Förderung von Haushalten mit vergleichsweise geringem Einkommen. Diese bekommen einen gestaffelten Einkommensbonus: Zehn Prozent bei einem Jahreseinkommen bis 50.000 Euro, 30 Prozent bis 40.000 Euro und sogar 40 Prozent bis 30.000 Euro. Letztere Gruppe kann so einen Zuschuss bis 80 Prozent der Kosten erhalten. Bei Haushalten mit minderjährigen Kindern kann das anzurechnende Einkommen um 10.000 Euro reduziert und dadurch der Einkommensbonus erhöht werden. Gestrichen wurde der Effizienzbonus für Wärmepumpen und der Emissionsminderungszuschlag für Biomasseheizungen. 

 

Was wird gefördert? 

Förderung gibt es nur noch bei Wechsel von fossilen zu erneuerbaren Heizungen. Der Wechsel von Fernwärme oder bestehenden Erneuerbare-Energie-Anlagen ab Baujahr 2008 wird nicht mehr gefördert. 

 

Hohe Förderung jetzt nutzen 

Die Bundesregierung beabsichtigt allerdings eine zunehmende Verringerung der Förderzuschüsse. So sinken die maximalen förderfähigen Kosten für die Förderung in der ersten Wohneinheit von bislang 30.000 Euro auf dann 28.000 Euro und sollen dann alle sechs Monate jeweils um weitere 750 Euro fallen. „Haushalte mit alter Öl- oder Gasheizung sollten die derzeitigen Fördermöglichkeiten sorgfältig prüfen. Mit zunehmender Dauer wird die Förderung geringer, ein frühzeitiger Umstieg auf erneuerbare Energien ist damit sehr lukrativ“, erläutert Mühlbauer. 

 

Fossile Energieträger werden durch die CO₂-Bepreisung und steigenden Anforderungen an klimaneutrale Brennstoffe langfristig deutlich teurer. Die Netzkosten werden zudem auf immer weniger Anschlussnehmer verteilt, da Gasnetze vermehrt stillgelegt werden. Geopolitische Krisen führen außerdem zu unvorhersehbaren Preissprüngen. Die politischen Diskussionen um das neue Gebäudemodernisierungsgesetz ändern nichts an dieser grundlegenden Einschätzung.

 

Gute Bedingungen auf dem Handwerkermarkt – Wärmepumpenangebotsvergleich nutzen 

Neben der Förderung spricht ein weiterer Faktor für eine zeitnahe Entscheidung: Der Markt für Heizungsinstallationen hat sich entspannt. Wartezeiten und Lieferengpässe haben sich vielerorts reduziert. Wer frühzeitig plant, kann Angebote in Ruhe vergleichen, die passende Technik auswählen und den Austausch ohne Zeitdruck mit geringeren Kosten umsetzen. Wer eine Wärmepumpe einbauen lassen will, kann sich im Rahmen der Energieberatung der Verbraucherzentale kostenlos bis zu drei Wärmpumpenangebote analysieren und vergleichen lassen. Wer mit dem Heizungstausch wartet, läuft Gefahr, dass die steigende Nachfrage wieder zu Marktengpässen führt, während Förderungen reduziert werden. 

 

Kommunale Wärmeplanung als Entscheidungshilfe nutzen 

Bevor eine neue Heizung eingebaut wird, empfiehlt die Energieberatung der Chiemgau GmbH einen Blick in die kommunale Wärmeplanung. Dort können Eigentümerinnen und Eigentümer erfahren, welche Wärmeversorgung für ihr Wohngebiet vorgesehen ist und ob perspektivisch ein Fernwärmeanschluss möglich sein könnte. „Die kommunale Wärmeplanung liefert wichtige Hinweise für die richtige Investitionsentscheidung“, sagt Mühlbauer. „Wer weiß, ob künftig Fernwärme perspektivisch verfügbar sein wird oder ob eine individuelle Heizlösung die beste Option bleibt, kann seine Investition besser auf die Zukunft ausrichten.“ Es existiert allerdings kein rechtlicher Anspruch auf einen Fernwärmeanschluss, auch wenn die Wärmeplanung am Wohnort Fernwärme ausweist. 

 

Nicht abwarten, sondern vorbereiten 

Die Energieberatung der Chiemgau GmbH empfiehlt Hauseigentümerinnen und Hauseigentümern daher: 

• Fördermöglichkeiten für Heizungstausch und Gebäudesanierung jetzt prüfen 

• die kommunale Wärmeplanung der eigenen Kommune berücksichtigen 

• Angebote von Fachbetrieben vor dem Heizungsableben einholen 

• auf erneuerbare Heiztechniken setzen  

• notwendige Investitionen nicht aufgrund politischer Debatten verschieben 

 

„Die größte Gefahr besteht derzeit darin, gar nichts zu tun“, sagt Mühlbauer. „Wer heute investiert, profitiert „noch“ von attraktiver Förderung, guten Marktbedingungen und einer zukunftsfähigen Wärmeversorgung. Abwarten schafft dagegen meist keine zusätzlichen Vorteile, sondern verlängert die Unsicherheit.“ Interessierte Bürgerinnen und Bürger können sich bei der kostenlosen, unabhängigen Energieberatung der Chiemgau GmbH informieren. Eine Anmeldung ist erforderlich unter Telefon 0861 988231-89 oder per E-Mail an energieberatung@chiemgau.bayern. Die Beratung findet online, telefonisch oder in einem persönlichen Gespräch statt. Die Energie-Fachleute beraten anbieterunabhängig und individuell. Die Energieberatung der Verbraucherzentrale wird gefördert vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie.

 

Die Beratungstermine im Landkreis Traunstein (nur nach Terminvereinbarung):

  • Traunstein: jeden 2. und 4. Montag im Monat von 13:30 bis 18 Uhr
  • Grassau: jeden 3. Dienstag im Monat von 14 bis 17 Uhr
  • Trostberg: jeden 3. Donnerstag im Monat von 14:30 bis 17:30 Uhr
  • Obing: jeden 4. Dienstag im Monat von 14:15 bis 18 Uhr

 

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