Heizungstausch: Geänderte Förderbedingungen beachten
Energieberatung der Chiemgau GmbH unterstützt bei Fragen zum passenden Heizsystem
Im Zuge des Bundestagsbeschlusses zum Gebäudemodernisierungsgesetz im Juli 2026 wurden auch die Förderrichtlinien für Modernisierungsmaßnahmen angepasst. Die Bedingungen für den Einkommensbonus haben sich hierbei verbessert, gleichzeitig wird der Klimageschwindigkeitsbonus nun schneller abgesenkt und die förderfähigen Kosten für die erste Wohneinheit fällt geringer aus. Die Absenkungen erfolgen halbjährlich, erstmals zum 1. Februar 2027. Wer die derzeitigen Förderkonditionen nutzen möchte, muss den Antrag bis zum 31. Januar 2027 stellen. Besonders Betreiberinnen und Betreiber von Biomasseheizungen oder Wärmepumpen sollten sich frühzeitig informieren: Für sie fällt die Förderung beim Heizungstausch ab 2027 deutlich geringer aus oder entfällt ganz.
Die Energieberatung der Chiemgau GmbH unterstützt Bürgerinnen und Bürger im Landkreis Traunstein bei Fragen zum Heizungstausch und zur Wahl eines passenden Heizsystems. Eine Anmeldung ist erforderlich unter Telefon 0861 988231-89 oder per E-Mail an energieberatung@chiemgau.bayern. Die Beratung findet online, telefonisch oder in einem persönlichen Gespräch statt. Die Energie-Fachleute beraten anbieterunabhängig und individuell. Die Energieberatung der Verbraucherzentrale wird gefördert vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie.
Die Beratungstermine im Landkreis Traunstein (nur nach Terminvereinbarung):
- Traunstein: jeden 2. und 4. Montag im Monat von 13:30 bis 18 Uhr
- Grassau: jeden 3. Dienstag im Monat von 14 bis 17 Uhr
- Trostberg: jeden 3. Donnerstag im Monat von 14:30 bis 17:30 Uhr
- Obing: jeden 4. Dienstag im Monat von 14:15 bis 18 Uhr